SFV: Präsidium legt Fahrplan fest

  • Beitrag veröffentlicht:18. Januar 2022
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

[UPDATE 18. Januar 2022] Keine voreilige Entscheidung zum Spielbetrieb

© Alexander Rabe
© Alexander Rabe

UPDATE 18. JANUAR 2022 | Eine voreilige Entscheidung zum Spielbetrieb wird es nicht geben.

Am gestrigen Montag tagte das SFV-Präsidium und im Fokus stand dabei natürlich die Frage, wie es mit dem Spielbetrieb weitergehen kann. Die wichtigste Botschaft: Eine voreilige Entscheidung wird es nicht geben. Im Moment sitzt der SFV zwischen den Stühlen. Auf der einen Seite die essenzielle Verbandsaufgabe, Bewegungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu ermöglichen und auf der anderen Seite, sich mit den Herausforderungen der aktuellen Regelungen auseinanderzusetzen.

Die aktuelle Corona-Notfall-Verordnung – verbindlich bis 6. Februar 2022 – setzt derzeit allerdings klare Grenzen. Dennoch bewertet der SFV die neuesten Lockerungen nach wie vor als positiv, denn im Vergleich zum vorherigen Zustand ermöglichen sie einer deutlich größeren Gruppe den Zugang zum Sport. Auch der Standpunkt des SFV, allen Fußballerinnen und Fußballern den Weg zurück auf den Platz zu gewähren, hat sich nicht geändert.

Folgenden Fahrplan hat das Präsidium für eine Entscheidungsfindung für den Frauen- und Herren-Landesspielbetrieb festgelegt:

  1. Zunächst gibt es ein operatives Treffen der spielleitenden Ausschüsse.
  2. Anfang Februar sind regionale Konferenzen mit den Vereinen im Landesmaßstab sowie Vertretern der Kreis- und Stadtfußballverbände vorgesehen, um ein Meinungsbild der Basis zu erfassen.
  3. Nach Verabschiedung der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (die voraussichtlich am 7. Februar in Kraft tritt) folgt eine Vereinsabfrage.
  4. Im Anschluss wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konferenzen, der Vereinsabfrage sowie der Corona-Situation eine Entscheidungsvorlage formuliert.

Ziel ist es, die Weichen für einen geregelten Spielbetrieb unter Berücksichtigung des Rahmenterminplans zu stellen. Die Kreis- und Stadtfußballverbände können abweichende Regelungen beschließen.

Quelle: SFV