Austausch unter den Vereinen zur Öffnung der Sportanlagen!

  • Beitrag veröffentlicht:3. Mai 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Nachdem der Vereinssport (Outdoor) ab morgen wieder schrittweise aufgenommen werden kann, scheint bei den Vereinen eine gewisse Unsicherheit zu herrschen, wie man das Ganze dann individuell auf seinen Vereinen anwenden kann? Vielleicht macht es Sinn, wenn wir über unsere Facebookseite in einen gewissen Meinungsaustausch gehen können, wo jeder seine Handlungsweise für seinen Verein darstellen kann! Damit kann es jeder lesen und sich vielleicht Info´s für seinen Verein herausziehen und natürlich auch sein Konzept mit neuen Info´s ergänzen? Es ist so die schnellste und einfachste Möglichkeit, Info´s untereinander auszutauschen! Wir würden uns freuen, wenn recht viele unserer Vereine ihre Ideen und Konzepte unter den Post schreiben und wir uns alle damit gegenseitig etwas helfen und die Unsicherheit nehmen können! Auch gab es von einigen schon die Info, dass sie in der kommenden Woche noch nicht einsteigen werden, vielleicht können auch diese Vereine ihre Beweggründe dafür kurz darstellen!!! Vielen Dank!!

André Rabe
Geschäftsführer

Hier nochmal die Regeln für die Außensportstätten!

12. Hygieneregeln für Außensportstätten

• Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomendürfen die Sportstätte nicht betreten.
• Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m²Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
• Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife, zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, könnten aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
• Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4km/h ungefähr 5m und für Läufer mit 14,4km/h ca. 10m.
• Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
• Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
• Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.

13. Hygieneregeln für Sportanlagen für das Training gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1-2 und Wettkämpfe gem. § 5 Absatz 3 Nr. 1 SächsCoronaSchutzVO

• Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
• Ab dem 10.4. haben sich gemäß SächsCoronaQuarVO alle Personen, die aus dem Ausland eingereist sind, 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Der Besuch der Sportstätten ist diesen Personen daher verboten.

Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_2020