*** VFC erhält Notvorstand ***

Um die Fortführung des VFC Plauen e. V. in sportlicher und finanzieller Hinsicht sicherstellen zu können bemühte sich der Aufsichtsrat um die Bestellung eines Notvorstandes gemäß § 29 BGB beim Amtsgericht Chemnitz per Antragstellung.

Das Amtsgericht Chemnitz kam dem Antrag mit Beschluss vom 11.07.2019 nach und bestellte die vorgeschlagenen nachfolgenden Personen ab sofort mit befristeter Wirkung bis zum 02.08.2019, dem Tag der Neuwahl eines Vorstandes durch die außerordentliche Mitgliederversammlung, als Notvorstände:

– Herr Rechtsanwalt Herbert Posner
– Frau Petra Dick
– Herr Frank Günther (sportlicher Leiter)

Die drei Beteiligten vertreten mehrheitlich gemäß § 26 Abs. II BGB den Verein. In dem Beschluss heißt es unter anderem:
„Es wurde glaubhaft dargelegt, dass der Verein derzeit keinen Vorstand hat. Weiterhin wurde glaubhaft dargelegt, dass dringende Rechtshandlungen für den Verein zu tätigen sind.“

Mit dem Notvorstand ist es nun möglich, an der Komplettierung des Kaders für die kommende Oberliga-Saison zu arbeiten und entsprechende Verträge zu unterzeichnen.

Quelle: Homepage VFC Plauen