Infos zum Trainingsbetrieb

  • Beitrag veröffentlicht:20. November 2021
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Aufgrund einiger Nachfragen von Vereinen zum Trainingsbetrieb, hier eine kurze Vorabinfo.

Aus der Corona Notfall Verordnung

Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Sport, Tourismus, außerschulische Bildung

Fitnessstudios, Anlagen und Einrichtungen für die Sportausübung sind geschlossen zu halten. Angebote für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16.  Geburtstag) können unabhängig davon weiterhin stattfinden. Das Anleitungspersonal muss einen Nachweis entsprechend der 3G-Regel vorweisen und eine Kontakterfassung hat durch den  Betreiber zu erfolgen.

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475

Der genaue Wortlaut wird in der neuen Verordnung noch an diesem Wochenende bekanntgegeben, aber so wird es sicherlich vorerst geregelt sein. Wichtig ist noch, dass bei anderen Beschlüssen oder Verordnungen der Kommunen oder Rechtsträgern zu Sportanlagen oder Hallen, diese natürlich dann zu beachten sind. Dies können auch vorübergehende Schließungen der Sportanlagen oder Hallen sein, dann ist natürlich ein Training nicht mehr möglich, auch nicht mit den Kids!