Fußball-Regeländerungen gültig ab 01.07.2022

Regeländerungen 2022/2023


Zeitgerecht vor der neuen Saison hat das IFAB die Regeländerungen herausgegeben. Diese fallen diesmal erwartungsgemäß sehr kurz und knapp aus und beschränken sich weitestgehend auf Klarstellungen und Präzisierungen. Damit bestätigt sich die Vorgehensweise der internationalen Gremien, im Jahr einer Weltmeisterschaft keine tiefgreifenden und nur zwingend erforderlichen Regeländerungen zu platzieren. Hintergrund ist, bei dem anstehenden EndrundenTurnier auf Bewährtes und Bestehendes zu setzen um Zuschauer, Spieler, Trainer und Schiedsrichter nicht zusätzlich zu fordern.

Bei den Klarstellungen geht es meistens um Formulierungen bzw. präzisere Beschreibungen von bereits bekannten, aber auslegungsbehafteten Vorgängen. So wird einmal eine Personengruppe ergänzt bzw. in einem anderen Fall der Spielfortsetzungsort klar definiert. Des Weiteren weist aber auch die UEFA nochmals auf zwei Auslegungsfälle hin, die zum einen schon in der letzten Saison praktiziert
wurden bzw. die für die neue Saison offiziell Gültigkeit erlangen. Hierbei geht es einmal um die Reduzierung der Persönlichen Strafen bei sogenannten taktischen Vergehen und das „kontrollierte Spielen“ durch den Abwehrspieler bei einer Abseitssituation, das ja bekanntlich eine strafbare Abseitsstellung aufhebt.

Nachfolgend findet Ihr sowohl die Regeländerung im Originalwortlaut wie auch die dazugehörigen Erklärungen. Im Anschluss noch die zwei Auslegungsänderungen zum Abseits bzw. den Persönlichen Strafen.

Alle Regeländerungen erhalten national wie international ab dem 1. Juli 2022 ihre Gültigkeit.
Im Folgenden sind die Änderungen/Klarstellungen mit einer jeweiligen Erklärung aufgeführt.

Regel 3 Spieler: zusätzliche Auswechslungen bei Elitewettbewerben (gilt aktuell noch nicht in Sachsen)
Geänderter Text

2. Anzahl Auswechslungen
Offizielle Wettbewerbe


Bei Männer und Frauenwettbewerben, an denen die ersten Teams von Vereinen der höchsten Liga oder ANationalteams teilnehmen, dürfen maximal dreiAuswechslungen vorgenommen werden. Die maximal zulässige Anzahl Auswechslungen bei allen anderen offiziellen Wettbewerben wird von der FIFA, der Konföderation oder dem nationalen Fußballverband festgelegt und darf fünf nicht übersteigen. Bei Männer und Frauenwettbewerben, an denen die ersten Teams von Vereinen der höchsten Liga oder ANationalteams teilnehmen und bei denen gemäß Wettbewerbsbestimmungen bis zu fünf Auswechslungen zulässig sind, hat jedes Team:

maximal drei Auswechselgelegenheiten*,

in der Halbzeitpause eine zusätzliche Gelegenheit für Auswechslungen.

*Nehmen beide Teams gleichzeitig eine Auswechslung vor, gilt dies als jeweils eine genutzte Auswechselgelegenheit pro Team. Bei mehreren Auswechslungen (oder Anfragen) eines Teams während derselben Spielunterbrechung gilt dies als eine genutzte Auswechselgelegenheit.
Verlängerung

Schöpft ein Team sein Kontingent an Auswechslungen und/oder Auswechselgelegenheiten während der regulären Spielzeit nicht aus, wird
dieses auf die Verlängerung übertragen.

Wenn die Wettbewerbsbestimmungen den Teams in der Verlängerung eine zusätzliche Auswechslung gewähren, erhält jedes Team eine zusätzliche Auswechselgelegenheit.

Auswechslungen dürfen auch vor Beginn der Verlängerung und in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden. Dabei wird das Kontingent an Auswechselgelegenheiten nicht belastet.

Erklärung

Die vorübergehende Änderung von Regel 3, die Wettbewerben, an denen die ersten Teams von Vereinen der höchsten Liga oder ANationalteams teilnehmen, die Möglichkeit bietet, pro Team und Spiel bis zu fünf Auswechslungen (bei begrenzten Auswechselgelegenheiten) zuzulassen, wird definitiv in Regel 3 aufgenommen.


Regel 8 Beginn und Fortsetzung des Spiels: Münzwurf des Schiedsrichters

Geänderter Text

1. Anstoß

Ausführung

Der Schiedsrichter wirft eine Münze. Das Team, das den Münzwurf gewinnt, (…)

Erklärung

Der Münzwurf zur Bestimmung der Seitenwahl und des Anstoßes ist Aufgabe des Schiedsrichters. Zudem wird der Wortlaut jenem in Regel 10 angepasst.


Regel 10 Bestimmung des Spielausgangs: Teamoffizielle

Geänderter Text

3. Elfmeterschießen

Auswechslungen und Feldverweise während des Elfmeterschießens

Ein Spieler, Auswechselspieler, oder ausgewechselter Spieler oder Teamoffizieller darf verwarnt oder des Feldes verwiesen werden.

Erklärung

Bestätigung, dass ein Teamoffizieller während des Elfmeterschießens verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann.


Regel 12 Fouls und sonstiges Fehlverhalten: Handspiel des Torhüters

Textergänzung

3. Disziplinarmaßnahmen

Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance

Wenn ein Spieler ein Tor oder eine offensichtliche Torchance des Gegners durch ein Handspielvergehen vereitelt, wird er unabhängig vom Ort des Vergehens des Feldes verwiesen (mit Ausnahme des Torhüters im eigenen Strafraum).
Erklärung

Da der Verweis auf Handspielvergehen im Abschnitt „Verhindern eines Tors oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance“ in Regel 12 so ausgelegt werden konnte, dass ein Torhüter für ein Handspielvergehen im eigenen Strafraum des Feldes verwiesen wird, wurde die im Abschnitt „Feldverweiswürdige Vergehen“ in Regel 12 genannte Einschränkung ergänzt


Regel 12 Fouls und sonstiges Fehlverhalten: Verlassen des Spielfelds zwecks eines Vergehens gegen eine Drittperson

Geänderter Text

4. Spielfortsetzung nach Fouls und sonstigem Fehlverhalten
(…)
Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inneroder außerhalb des Spielfelds gegen eine Drittperson unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen wird mit einem indirekten Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlassen hat. Der indirekte Freistoß wird an der Stelle auf der
Begrenzungslinie ausgeführt, an der der Spieler das Spielfeld verlassen hat.

Erklärung

Gemäß Regel ist klar, dass ein Vergehen gegen eine Drittperson nicht mit einem Freistoß geahndet wird. Wenn jedoch ein Spieler das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlässt und dann ein solches Vergehen begeht, während der Ball im Spiel ist, wird wegen Verlassens des Spielfelds ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters auf indirekten Freistoß an der Stelle auf der Begrenzungslinie entschieden, an der der Spieler das Spielfeld verlassen hat.


Regel 14 Strafstoß: Position des Torhüters

Geänderter Text

1. Ausführung

(…) Bei der Ausführung des Strafstoßes muss sich der Torhüter mindestens mit einem Teil eines Fußes auf, oder über oder hinter der Torlinie befinden.

Erklärung

Bislang musste sich der Torhüter zum Zeitpunkt der Ausführung eines Strafstoßes (oder Elfmeters) mindestens mit einem Teil eines Fußes auf oder über der Torlinie befinden. Wenn sich der Torhüter mit einem Fuß vor und dem anderen hinter der Torlinie befindet, handelt es sich bisher eigentlich um ein Vergehen, auch wenn sich der Torhüter keinen unfairen Vorteil verschafft. Der neue Wortlaut soll verhindern,
dass eine solche Position geahndet wird.
Anwendung bzw. Auslegung im Bereich Persönliche Strafen und Abseits

Reduzierung bei Persönlichen Strafen
Dies gilt nur für taktische Vergehen wie Notbremse und Verhinderung eines vielversprechenden Angriffs (DOGSO + SPA)
Vergehen, die aufgrund der Schwere des Vergehens (rücksichtlose oder brutale Spielweise) eine Karte erfordern, bleiben davon unbetroffen. Bei taktischen
Vergehen reduziert sich jedoch die Persönliche Strafe bei:

           a) einer ballorientierten Aktion im Strafraum

           b) bei der Anwendung des quick free kicks

           c) bei einem Vorteil.

Kommt es jetzt zu einer Doppelung, das heißt das zwei der genannten Möglichkeiten zutreffen, dann erfolgt auch eine doppelte Reduzierung.

Beispiel:

Ein Spieler dringt in den Strafraum ein und hat nur noch den Torwart vor sich. Beim Versuch ihn zu umspielen, bringt ihn der Torhüter durch ein ballorientiertes Beinstellen zu Fall. Damit verhindert der Torhüter eine eindeutige Torchance. Bevor der Schiedsrichter jedoch pfeifen kann und auf Strafstoß entscheidet, springt der Stürmer auf, spielt weiter und erzielt ein Tor.

Entscheidung: Der Schiedsrichter entscheidet auf Vorteil; Tor.

Erklärung: Von der eigentlichen Notbremse bleibt durch die Ballorientierung nur noch eine Gelbe Karte übrig, die jedoch durch den dann gewährten Vorteil auch reduziert wird. Somit ist neben dem Anstoß keine weitere Persönliche Strafe durch diese doppelte Reduzierung mehr erforderlich.

Auslegung bei Abseits

Dies betrifft das Spielen des Verteidigers.

Bekanntlich löst ein Spielen des Verteidigers eine strafbare Abseitsstellung auf und der Stürmer erzielt ein reguläres Tor. Bislang sprachen wir von einem Spielen immer dann, wenn es eine bewusste Aktion darstellt. Dabei musste es sich um eine klare Bewegung zum Ball handeln. Diese musste mehr als ein Blocken sein. Der Fuß durfte nicht nur in die Schussbahn gestellt werden, sondern er musste eindeutig zum bereits gespielten Ball geführt werden. Dies konnte auch auf einen Kopfball zutreffen.

Jetzt wurde dies jedoch mit dem Zusatz „in a controlled manner“, das heißt in einer kontrollierten Art und Weise, ergänzt.

Was ist darunter zu verstehen?

Kontrolliert bedeutet, der Abwehrspieler ist unbedrängt, nicht in einem Zweikampf befindlich und spielt den Ball auch nicht in einer Abwehraktion in höchster Not“.

Zudem muss beim kontrollierten Spielen eine deutliche Richtungsänderung des Balles erkennbar sein. Ansonsten wäre es nur ein Abfälschen bzw. lediglich ein Berühren des Balles und dies wird nicht als kontrolliertes Spielen bewertet.

Bei dieser Auslegung geht es nur um den Verteidiger, da bei einem Stürmer ja bekanntlich jede Berührung zu einer neuen Abseitsbewertung führt.