Durch den Sächsischen Fußball-Verband wurde im Dezember die Finanzordnung des SFV bei der Erstattung der Fahrtkostenpauschale von 0,30 € pro Kilomater auf 0,35 € pro Kilometer zum 01.01.2024 beschlossen.
Um eine Gleichbehandlung aller ehrenamtlichen Sportfreundinnen und Sportfreunde zu gewährleisten, hat der Vorstand des VFV im Umlaufverfahren die Änderung auch für den Vogtländischen Fußball-Verband beschlossen.
Hier der geänderte Wortlaut:
13 Reisekostenvergütung
(1) unverändert
(2) Fahrtausweise erstattet. Für Fahrten mit der Bahn werden die Fahrtkosten der 2. Klasse erstattet.
Die Fahrtausweise sind bei der Abrechnung vorzulegen. Bei Nutzung einer Jahres- oder Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel kann jeweils eine Pauschalgebühr i.H.v. 3,50 € pro
Veranstaltung/Einsatz abgerechnet werden.
(3) Bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges kann je gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 0,35 € vergütet werden.
Für Fahrtstrecken, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, können 0,10€/km abgerechnet werden.
Die Kilometersätze erhöhen sich bei der Mitnahme von weiteren Personen beim Pkw um 0,04 €/km und beim Motorrad um 0,01 €/km.
Mit der Gewährung dieser Sätze Pauschalen sind alle Ansprüche des Fahrzeughalters abgegolten.
Bei der Abrechnung sind aufzuführen:
- Fahrstrecke
- gefahrene Kilometer
- Namen der mitgenommenen Personen
Die ökonomischste Wegstrecke sowie Fahrgemeinschaften sind zu nutzen. Notwendige Abweichungen von dieser Wegstrecke sind nachvollziehbar für Dritte zu begründen.