31. März 2021 | Neue Corona-Schutz-Verordnung

  • Beitrag veröffentlicht:7. April 2021
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die bis einschließlich 18. April 2021 gültig ist. Für Landkreise und Kreisfreie Städte sieht die neue Verordnung ab 6. April 2021 mehr Handlungsspielraum für den Fußball vor. Maßgeblich dafür ist gemäß § 8 Absatz 3 i.V.m. § 8f, dass die maximale Bettenkapazität (1.300) des Freistaates Sachsen nicht überschritten wird.

Ab dem 6. April 2021 können die Landkreise und Kreisfreien Städte dann kontaktfreies Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) inzidenzunabhängig und ohne Testkonzept zulassen. Die entsprechenden Verordnungen der Landkreise und kreisfreien Städte findet ihr hier:

Der Vogtlandkreis lässt diese Regelung noch nicht zu.

Quelle: SFV