Hinweise zum Hygienekonzept: Ohne Hygienekonzept kein Fußball erlaubt

  • Beitrag veröffentlicht:4. August 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Hallo Sportfreunde,

in wenigen Tagen stehen die ersten Pokalrunden auf dem Programm. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal auf die Corona Schutzverordnung vom 14.07.2020 des Freistaates Sachsen hinweisen und die Vereine im Vorfeld noch einmal bitten, sich entsprechend des § 4 der Verordnung auf die Spiele vorzubereiten. Bei Spielen bis 50 Zuschauern reicht ein Hygienekonzept des Vereins, ab 51 Zuschauer muss dieses Konzept vom jeweiligen Gesundheitsamt, in dem Falle des Vogtlandkreis geprüft und genehmigt sein. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt sollten die Konzepte nicht erst 2-3 Tage vorher eingereicht werden, weil es sonst mit der Bearbeitung zu kurzfristig wird. In dem Falle würden die Spiele dann nur mit maximal 50 Besuchern durchgeführt werden können. Hier liegt die Verantwortung dann auch bei den Vereinen, diese Vorgaben entsprechend durchzusetzen.

Wichtige Hinweise:

  • Fotos von der Sportanlage oder entsprechenden Lageplan mit beifügen, wo entsprechende Zonen gekennzeichnet sind, gibt es Tribünen u.s.w. sind davon ebenfalls entsprechend Pläne zur Umsetzung der Corona Vorschriften einzureichen.
  • Das Gesundheitsamt rät dazu, sich am Entwurf des DFB, Zurück zum Spiel: https://www.dfb.de/news/detail/zurueck-ins-spiel-neuer-leitfaden-zum-restart-fuer-amateurvereine-217403/ zu orientieren und auf den eigenen Verein entsprechend anzupassen, eine Vorlage für ein individuelles Konzept gibt es ebenfalls auf der Seite.
  • bezüglich Datenerfassung der Besucher rät das Gesundheitsamt ab, Listen an den Eingängen auszulegen, da dies auch gegen die Datenschutzverordnung verstoßen würde. Viel mehr sollen entsprechende Bögen vorbereitet werden (entweder auf Homepage zur Verfügung stellen oder am Eingang und dieses dann in eine s.g. Blackbox oder Briefkasten einwerfen zu lassen. Im Anschluss sollen die Zettel gesammelt und in einem Umschlag mit dem Datum des Spiels für 4 Wochen aufbewahrt werden. Im Anschluss können diese Daten vernichtet werden. Hier mal ein Beispiel der Stadt Auerbach: https://www.stadt-auerbach.de/inhalte/stadt_auerbach/_inhalt/corona/formular_corona.pdf
  • Ansprechpartner für Rückfragen im Gesundheitsamt Vogtlandkreis ist Frau Marion Gehring: Telefon: 03741 300 3537

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

 

Freundliche Grüße

André Rabe
Geschäftsführer
Vogtländischer Fußballverband e.V.