Hinweise zum Hausrecht- Tipps des SFV

  • Beitrag veröffentlicht:24. August 2017
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Wir haben zum Saisonstart die Hinweise und Richtlinien zum Hausrecht bei Sportveranstaltungen für alle Vereine zusammengefasst.

Vereine sind mit ihren vielfältigen Angeboten ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens. Sie sind Ausrichter von Sportveranstaltungen und Vereinsfesten. Sie unterhalten Vereinsheime und sonstige Einrichtungen, die Mitgliedern und sonstigen Gästen offenstehen – jedenfalls solange sie sich zu benehmen wissen. Mit dem Hausrecht kann der Verein, der in der Regel als Eigentümer selber das Hausrecht an seinem Stadiongelände besitzt oder das Hausrecht als Nutzungsberechtigter – wie z.B. bei kommunalen Sportanlagen – vom Eigentümer übertragen erhalten hat, dabei konkrete Bedingungen für Zutritt und Aufenthalt im Stadion festlegen. Das Hausrecht hat seine Grundlage in den Bestimmungen des privaten und öffentlichen Rechtes, insbesondere basiert es auf der grundrechtlich geschützten, allgemeinen Handlungsfreiheit des Berechtigten und dem Schutz des Eigentums. Daraus folgt, dass der Hausrechtsinhaber grundsätzlich frei darüber entscheiden kann, wie er sein Hausrecht ausgestaltet und ausübt. Das Hausrecht darf allerdings nicht missbräuchlich oder willkürlich ausgeübt werden.

Alle Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Hausrechts finden Sie hier.