Aussetzung des Trainings- und Spielbetriebs ab 02. November! – also doch auch KEIN Trainingsbetrieb!!

  • Beitrag veröffentlicht:29. Oktober 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

[UPDATE 29. Oktober 2020] Hinweise zum Spiel- und Trainingsbetrieb im Zuge der Veröffentlichung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 28. Oktober 2020.

Als Reaktion auf den Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 28.Oktover 2020 bezüglich weiterer Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, setzt der Sächsische Fußball-Verband e.V. seinen Spielbetrieb frühestens ab dem 02. November 2020 bis voraussichtlich 30. November 2020 aus. Dieser Beschluss betrifft auch den Spielbetrieb der Stadt- und Kreisverbände des SFV, den Freizeitbetrieb und den gesamten Trainingsbetrieb der sächsischen Vereine auf allen privaten und öffentlichen Sportanlagen. Am kommenden Wochenende (31.10./01.11.) findet der Spielbetrieb demnach regulär statt. Es gelten die bisher bestehenden Regelungen und Hygienevorgaben.

Der SFV bedauert diesen Schritt sehr und bezieht sich mit dieser Entscheidung, vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses der sächsischen Landesregierung am Freitag, ausschließlich auf den bisher veröffentlichten Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 28. Oktober 2020. SFV-Präsident Hermann Winkler:„Die neuen Beschlüsse treffen den sächsischen Fußball und seine Mitglieder äußerst hart. In die gestrige Entscheidungs- und Informationskette waren wir nicht eingebunden. Nun gilt es abzuwarten, wie die getroffenen Maßnahmen greifen und wie es für Sachsen weitergeht.“

Konsequenzen auch in der Verbandsarbeit

Nach den uns bisher vorliegenden Informationen müssen aufgrund der angeordneten Schließungen der Sportstätten auch alle Lehrveranstaltungen, Maßnahmen und Veranstaltungen des Verbandes und der SFV-Sportschule „Egidius Braun“ in Leipzig für diesen Zeitraum entfallen.

Sobald uns weitergehende Informationen und Festlegungen vorliegen, welche die Fortsetzung des Spiel- und Trainingsbetriebs und die Durchführung von Verbandsveranstaltungen wieder ermöglichen, informieren wir rechtzeitig.

 


Wir möchten an dieser Stelle noch einmal wichtige Informationen sammeln und vorab vereinfacht zusammenfassen, dass für Amateursportlerinnen und -sportler die gleichen Verfügungen gelten wie für Bürgerinnen und Bürger.

Sächsische Corona-Schutzverordnung

Allgemeinverfügung Sachsen (sportrelevante Punkte: 10 & 11)

Sächsische Quarantäne-Verordnung

Risikobewertungen für Deutschland

Internationale Risikogebiete

Informationen für Reisende und Pendler

Von SFV