Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ findet zum 20. Mal statt

  • Beitrag veröffentlicht:16. Juni 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

„Mit dem Rad zur Arbeit“, die Mitmach-Aktion von AOK und ADFC, findet auch in Coronazeiten statt – flexibel und mit Extras. Die Aktionsregeln wurden pragmatisch vereinfacht und angepasst.

© AOK
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Ab Mai können alle Radler ihre Fahrten zur Arbeit und zurück unter www.mdrza.de in den Onlinekalender eintragen. Der Aktionszeitraum der Jubiläumstour wird diesmal bis Ende September verlängert. Ziel ist, möglichst viele Berufstätige zu motivieren, sich an mindestens 20 Tagen für den Arbeitsweg in den Sattel zu schwingen.

Eine spezielle Regelung gibt es für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten. Da ihr Arbeitsweg als Fitness-Strecke ganz oder tageweise wegfällt, wurde pragmatisch entschieden: Wer regelmäßig ein paar Kilometer rund um das heimische Büro radelt oder nötige Wege mit dem Bike zurücklegt, kann diese Strecken ebenfalls in den Onlinekalender eintragen und hat damit die Chance, einen der wertvollen Preise zu gewinnen, von E-Bikes über Spezialsättel bis hin zu Helmen, Fahrradtaschen und vielen weiteren. Eine Übersicht gibt es hier.

„Bewegung an der frischen Luft ist ja immer gesund, aber jetzt besonders. Vielleicht entdeckt der eine oder andere nun das Radfahren für sich. Denn wer mit dem Rad zur Arbeit fährt und damit öffentliche Verkehrsmittel meidet, verringert schließlich sein Infektionsrisiko“, sagt Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK PLUS. „Derzeit ist es aber am besten, alleine und nicht in Gruppen zu radeln.“

Neue Regeln für mehr Sicherheit

Die vor kurzem geänderte Straßenverkehrsordnung hat auch das Ziel, die Sicherheit für Radfahrer zu verbessern. So müssen Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern jetzt mindestens einen Abstand von 1,5 Meter innerhalb von Ortschaften und 2 Meter außerhalb einhalten. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerhalb von Orten rechts abbiegen, dürfen das nur in Schrittgeschwindigkeit. Eingeführt werden auch ein grüner Abbiegepfeil ausschließlich für Radfahrende sowie ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen Geh- und Radwegen. Wer auf Radwegen parkt, kann jetzt mit bis zu 100 Euro bestraft werden.

Von AOK PLUS