Sonderinformation Kreissportbund Vogtland e.V.

  • Beitrag veröffentlicht:16. September 2021
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Der Kreissportbund Vogtland e.V. informiert

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
hiermit möchten wir Euch eine kurze Zwischeninformation zur aktuellen Situation im Sport- und Vereinsleben im Vogtlandkreis zukommen lassen.

Euer Kreissportbund Vogtland e.V.

Fragen und Antworten rund um das Thema Corona

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

ab dem 16. September gelten die Bestimmungen der Sächsische Corona SchutzVerordnung aufgrund des Überschreiten des Inzidenzwerts von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Vogtlandkreis.
Damit treten Einschränkungen im Alltag in Kraft, welche natürlich auch Veranstaltungen bzw. den Sport im Innenbereich betreffen. Die Regeln beziehen sich nicht auf Sport im Freien.

> Sport im Innenbereich bei einer Inzidenz >35 nur unter Vorlage eines 3G-Nachweises (§ 4 SächsCoronaSchVO) und Kontakterfassung (§ 3 SächsCoronaSchVO) für die Sporttreibenden. Dies betrifft nicht die Besuchenden, solange es keine Großsportveranstaltungen im Sinne des § 10 SächsCoronaSchVO (mehr als 1.000 Besuchende) oder kommerzielle/gewerbliche Veranstaltungen (vgl. Begründung zu § 7, S. 20) sind. Anleitende Personen müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen oder unter fachkundiger Aufsicht selbst testen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsCoronaSchVO), sofern die Testpflicht nicht wegen vollständiger Impfung oder Genesung entfällt (§ 4 Abs. 5 SächsCoronaSchVO).

> Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinder, die noch nicht eingeschult wurden, unterliegen keiner Testpflicht (§ 4 Abs. 4 SächsCoronaSchVO).

> Für Schüler/innen, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen, besteht keine Pflicht zum Nachweis des Testes (§ 4 Abs. 4 SächsCoronaSchVO). Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist daher ohne dessen Vorlage möglich, wenn nicht von anderen Beteiligten (bspw. Verein, Verband oder Betreiber/Eigentümer der Sportstätte) schärfere Vorgaben gemacht werden.

> Anleitende Personen, also Trainer und Übungsleiter oder entsprechende Betreuer müssen sich hingegen zweimal wöchentlich testen lassen oder unter fachkundiger Aufsicht selbst testen. Ausgenommen sind auch hierbei stets Geimpfte und Genesene.

Für Rückfragen stehen Euch die Vereinsberater im Kreissportbund sowie der Geschäftsführer Michael Degenkolb zur Verfügung.

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA CORONA