Aufstiegsverzicht schlägt hohe Wellen!

  • Beitrag veröffentlicht:3. Mai 2019
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles
Sehr geehrte Sportfreunde,
 
die Nachricht bezüglich des Aufstiegsverzichts von Vereinen in der Sparkassenvogtlandliga in die Landesklasse, Staffel West, hat im Umfeld der Fußballanhänger und Vereinen im Vogtland wieder hohe Wellen geschlagen.
 
Immer wieder lesen wir dabei, dass unser Verband gegen diese Verzichte vorgehen sollte und/oder wir als Verband am Ende noch dafür verantwortlich wären, dass es drei Vereine gibt, die ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen wollen.
 
Bei allen Emotionen, die es rund um das Thema gibt, so möchten wir einmal klarstellen, dass wir als Vogtländischer Fußball-Verband e.V. nicht dafür verantwortlich sind, wenn die Vereine ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen möchten. Es ist für unseren Verband auch nicht erfreulich das es diese Verzichte gibt, wir würden auch viel lieber sehen, wenn sich Vereine, die sich sportlich für eine neue Liga qualifizieren, diesen Aufstieg auch realisieren und wahrnehmen, aber wir können niemand dazu zwingen!
 
Die Regularien und Ordnungen des Sächsischen Fußball-Verband e.V., welche die Vereine des Vogtländischen Fußball-Verband e.V. mit ihrer Teilnahme am Spielbetrieb akzeptieren, geben Regelungen wie „Ausschluss“ aus der Liga oder „Zwangsabstieg“ überhaupt nicht vor. Dies wäre auch der falsche Weg! Vielmehr müssen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Landesklasse, für Vereine aus den Kreisverbänden attraktiver wird und auch zu erreichen ist (Zulassungsvoraussetzungen, die auch nicht vom VFV vorgegeben sind!). Aber auch dies ist nicht Aufgabe des Vogtländischen Fußball-Verband e.V. sondern der übergeordneten Verbände. Es ist ja auch nicht nur ein Problem des VFV, denn auch in Landesklasse, Landesliga, Oberliga bis hin zur Regionalliga gibt es Rückzüge und Aufstiegsverzichte. Hier sollte doch einmal angesetzt werden, warum dies so ist und sich damit beschäftigt werden, wie man das in Zukunft besser gestalten kann.
 
In der Spielordnung, die von allen gerne beim Sächsischen Fußball-Verband e.V., eingelesen werden können, sind die Voraussetzungen und Bestimmungen zu Auf und Abstieg klar geregelt. Unter § 49, Absatz 3 ist da zum Beispiel klar geregelt, dass jeder Verein, bis zum 30.04. des Spieljahres die Möglichkeit besitzt, im Falle einer sportlichen Qualifikation, auf das Aufstiegsrecht mittels Verzichterklärung zu verzichten. Dies ist geltendes Recht in der Spielordnung und daran haben sich alle zu halten, auch wenn man vielleicht zu dem einen oder anderen Verzicht eine andere Meinung hat und dies auch persönlich nicht gut findet, dass es diese Verzichte gibt. Aber wir haben dies zu akzeptieren und man darf und sollte davon ausgehen, dass sich alle Vereine ausführlich mit diesem Thema beschäftigt haben und am Ende die für den Verein beste Entscheidung getroffen haben. Wie wir alle das finden, ob uns das vor Probleme in anderen Ligen stellt, ob die Gründe immer so nachvollziehbar sind und und und, wir können es nicht ändern und müssen die Entscheidungen der Vereine akzeptieren!
 
Wir als Vogtländischer Fußball-Verband e.V. wünschen uns auch nichts mehr als das unsere Vereine, die den Aufstieg in die Landesklasse wahrnehmen können, dies auch tun, dass die Vereine, die in der Landesklasse spielen, ihren Weg dort sportlich gehen und das Vogtland gut vertreten und vielleicht noch einen Schritt weitergehen können. Sie sehen also, dass wir als VFV überhaupt kein Interesse an den Verzichtserklärungen haben, wir aber nichts dagegen unternehmen können. Das Einzige was wir im Verband beeinflussen können, sind die Auf- und Abstiegsregelung in den Spielklassen des VFV. Und hier können wir nur wie in jedem Jahr schauen, dass wir VOR der Saison auf alle Eventualitäten vorbereitet sind, was nicht immer gelingen wird, denn wir wissen vorher nicht wer aufsteigen will, wer nicht, wer vielleicht zurückzieht u.s.w. Uns liegt es doch fern, Mannschaften, die in den anderen Ligen dann sportlich aufsteigen wollen, absichtlich nicht aufsteigen lassen zu wollen, weil es in den Ligen darüber anderen Situationen gibt, die dazu führen. Aber letztendlich sind uns hier dann auch die Hände gebunden andere Reglungen zu treffen. (§ 49 Spielordnung, Absatz 2)
 
Wir bitten also in euren Post´s um ein wenig mehr Sachlichkeit und Verständnis, auch für die Vereine, die das Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen wollen, auch wenn dabei sicher die eine oder andere Frage offen bleiben wird, die ihr den Vereinen ja sicher direkt stellen könnt, aber wir als VFV können diese Fragen nicht beantworten.
Für sachliche Anfragen und Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
 
André Rabe
Geschäftsführer
VFV