Hinweise für Vereine bezüglich aktueller Corona Bestimmungen

 

Zusammenfassung der aktuellen „Regeln“ für den Freistaat Sachsen

Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vom 22. April 2021 („Bundesnotbremse“)

Link zum Informationsangebot „Corona FAQ“ des LSB Sachsen

Leitfaden des DOSB für Digitale Mitgliederversammlungen

Corona Soforthilfe 2021

Weiterhin unterstützt der Landessportbund Sachsen sowie das Innenministerium des Freistaates Sachsen (SMI) die Sportvereine, die aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen in finanzielle Notlage geraten sind.

Ab sofort können die Mitgliedsvereine des Landessportbundes Sachsen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie unverschuldet in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Soforthilfe-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro beantragen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat dafür eine vorläufige Bewilligung erteilt.

Weitere Antworten zur Soforthilfe erhaltet ihr auf der Seite des Landessportbund Sachsen oder beim KSB-Vogtland

Weitere Hinweise für Vereine