Termin 30.04.2025 nicht vergessen
Am 30.04.2025 endet die Frist für die Meldung eines Aufstiegsverzichtes bei den Herren und der Aufstiegsbereitschaft beim Nachwuchs. Wir bitten dies unbedingt zu beachten! § 49 Abs. 3 SPO SFV: Jene Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen sind verpflichtet, bis zum 30. April…
