Termin 30.04.2025 nicht vergessen

  • Beitrag veröffentlicht:29. April 2025
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

VFV Logo Am 30.04.2025 endet die Frist für die Meldung eines Aufstiegsverzichtes bei den Herren und der Aufstiegsbereitschaft beim Nachwuchs. Wir bitten dies unbedingt zu beachten!

§ 49 Abs. 3 SPO SFV:
Jene Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen sind verpflichtet, bis zum 30. April des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben. Mannschaftsrückzüge und Spielklassenverzichte sind spätestens mit dem festgelegten Ende des DFBnet-Meldefensters zu erklären.
Die Meldungen sind an den Vorsitzenden des Spielausschusses, Sportfreund Gunter Schwab über das elektronische Postfach zu richten. Wir bitten dabei den Präsidenten und die Geschäftsstelle, sowie den zuständigen Staffelleiter in CC zu setzen.