Sehr geehrte Sportfreundinnen, sehr geehrte Sportfreunde,
im Hinblick auf die bevorstehende Wechselperiode II der Saison 2025/2026 möchten wir Ihnen wichtige Informationen übermitteln:
- Für Vertragsspieler gilt die Wechselperiode vom 01.01.2026 bis 02.02.2026.
- Für Amateure gilt die Wechselperiode vom 01.01.2026 bis 31.01.2026.
Bitte beachten Sie unbedingt die in den beigefügten Dokumenten enthaltenen Hinweise zu Fristen, erforderlichen Unterlagen und besonderen Regelungen.
Wichtiger Hinweis:
Ab sofort dürfen nur noch die aktuellen Antragsformulare verwendet werden. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter:
https://www.sfv-online.de/vereinsservice/downloads –> Passstelle
Anträge, die nicht mit den neuen Formularen gestellt werden, können nicht bearbeitet werden.
Die vollständigen Unterlagen müssen fristgerecht in der Passstelle vorliegen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist ausgeschlossen. Nutzen Sie bitte das DFBnet-Modul „Antragstellung Online“ oder den Postweg.
Anlagen:
- Hinweise Wechselperiode II 2025/2026 für Vertragsspieler
- Hinweise Wechselperiode II Amateure 2025/2026
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Passstelle zu den bekannten Servicezeiten telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle vom 22.12.2025 bis 02.01.2026 geschlossen ist.