Der Monat April endet in wenigen Tagen und damit die Frist für die Erklärung eines Aufstiegsverzichtes. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal alle Vereine darauf hinweisen, diese Frist nicht verstreichen zu lassen. Hier nochmal der Wortlaut der Spielordnung:
§ 49 Abs. 3 SPO SFV:
Jene Vereine von Mannschaften, die im Fall einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen sind verpflichtet, bis zum 30. April des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben. Mannschaftsrückzüge und Spielklassenverzichte sind spätestens mit dem festgelegten Ende des DFBnet-Meldefensters zu erklären.
Die Meldungen sind an den Vorsitzenden des Spielausschusses, Sportfreund Gunter Schwab über das elektronische Postfach zu richten. Wir bitten dabei den Präsidenten und die Geschäftsstelle, sowie den zuständigen Staffelleiter in CC zu setzen.
Vielen Dank!