Der Einsatz jeglicher Spieler in Freundschaftsspielen ist nur mit gültiger Spielgenehmigung des SFV möglich. Diese erhält der Spieler nur nach einem beantragten oder vollzogenen Vereinswechsel oder nach Beantragung einer Gastspielgenehmigung bei der SFV-Passstelle. Alle anderen Einsätze von Spielern sind unberechtigt und ziehen sportrechtliche Konsequenzen nach sich. Falls ein Spieler sich nicht auf der Spielberechtigungsliste des elektronischen Spielberichtes befindet, muss man davon ausgehen, dass keine Spielberechtigung vorliegt. Es gibt nur sehr seltene Einzelfälle, in denen ein Spieler mit einer ausgedruckten Gastspielgenehmigung nicht im Online-Spielbericht zu finden ist (abgemeldete Vertragsspieler oder ausländische Gastspieler).
Vereinswechsel
Hier sind die § 16 Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren, § 17 Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren und § 18 Übergebietlicher Vereinswechsel, sowie § 69 69 Vereinswechsel von Junioren/Juniorinnen zu beachten! Alle entsprechenden Paragrafen sind in der Spielordnung zu finden.