Plauen.Der Sächsische Fußball-Verband (SFV) hat klargestellt, dass es trotz der Corona-Zwangspause keine wesentlichen Änderungen in den Wechselfristen für Spieler geben wird. Lutz Mende, der beim SFV für den Spielbetrieb verantwortlich ist, erklärt, dass es seitens des Deutschen Fußballbundes (DFB) keine Signale in Bezug auf eine längere Wechselfrist für Amateurfußballer gebe. „Wir als Landesverband können die Fristen nicht einfach so ändern“, sagt Mende. „Die Vorgaben kommen vom DFB, an diese halten wir uns.“

Wichtig sei, dass der letzte Tag der Wechselperiode II – so wird das Zeitfenster in der Winterpause genannt – der 1. Februar ist. „Da der 31. Januar auf einen Sonntag fällt, wurde die Frist um diesen einen Tag verlängert“, so Mende. Die Abmeldung vom alten Verein müsse aber bis 31. Dezember erfolgt sein. Sollte der abgebende Verein dem Wechsel zustimmen, ist der Spieler ab Eingang der Unterlagen spielberechtigt. Stimmt der Verein dem Wechsel nicht zu, ist der betreffende Spieler frühestens am 1. November spielberechtigt. Er müsste also zunächst eine sechsmonatige Sperre abbrummen.

In den vergangenen Jahren war es auch möglich, die Spielberechtigung ohne Zustimmung des alten Vereins zu bekommen, wenn der Spieler sechs Monate nicht für seine alte Mannschaft aufgelaufen ist. Diese Regel sei aufgehoben, wie Mende erklärt: „Um die Vereine zu schützen, haben wir im Sommer beschlossen, dass der Zeitraum, in dem aufgrund der Corona-Verordnungen kein Spielbetrieb stattfinden darf, nicht angerechnet wird.“ Also fallen November, Dezember und Januar, in denen die Zwangspause verordnet war, nicht in die sechs Monate. „Sonst hätte im Sommer jeder Spieler wechseln können, wie er will. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben.“ (frgu/pj)