Die freiwillige Versicherung für bürgerschaftlich Engagierte
Die VBG bietet für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen gehören, eine freiwillige Versicherung an, wenn sie in
- einer gemeinnützigen Organisation aus unserem Zuständigkeitsbereich (z. B. ein Natur- oder Tierschutzverein oder Sportverein),
- einer Kommission oder einem Verbandsgremium für eine Arbeitgeberorganisation/Gewerkschaft oder
- für eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes
ehrenamtlich tätig sind.
Weitere nützliche Hinweise gibt es unter http://www.vbg.de