Staffeleinteilungen im Herrenbereich Spieljahr 2019/2020

  • Beitrag veröffentlicht:2. Juli 2019
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Das Präsidium des VFV hat auf seiner Beratung am 01.07.2019 entschieden, die Mannschaft FC Werda 1 nicht für den Spielbetrieb der Sparkassenvogtlandliga zu bestätigen, da der Verein die Voraussetzungen nach § 46 der Spielordnung des SFV (Nachwuchssoll) nicht erfüllt. Laut § 46 Punkt 2 ist folgendes gefordert:

(2) Weitere Teilnahmevoraussetzungen ist die Erfüllung des Nachwuchssolls, die bei der Anmeldung zu den Pflichtspielen nach (1) a wie folgt vorhanden und nachgewiesen sein muss:

2 d) Vereine der Kreisoberliga (Herren) mindestens zwei Juniorenmannschaften im Pflichtspielbetrieb, wobei jeweils nur eine Mannschaft je Altersklasse zur Anrechnung gelangt; Vereine der
        zweithöchsten Spielklasse auf Kreisebene mindestens eine Juniorenmannschaft.
       Im ersten Jahr der Spielklassenzugehörigkeit nach Aufstieg zur höchsten Spielklasse auf Kreisebene kann auf Antrag mit der Mannschaftsmeldung eine Reduzierung des Nachwuchssolls
      auf eine Juniorenmannschaft vom zuständigen Verbandsvorstand beschlossen werden. Nach Aufstieg zur zweithöchsten Spielklasse auf Kreisebene kann auf Antrag mit der  
      Mannschaftsmeldung die Aufhebung des Solls vom zuständigen Verbandsvorstand beschlossen werden. Die vorstehenden Möglichkeiten der Reduzierung bzw. Aufhebung des Solls gelten
      jeweils nur im ersten Jahr der Spielklassenzugehörigkeit.

2 f) Für die Erfüllung des Mannschaftssolls nach Ziffer (2a), (2b) oder (2d) können einem Verein ersatzweise sechs Juniorenspieler einer Altersklasse als eine Juniorenmannschaft angerechnet
       werden, wenn diese Spieler in einer Spielgemeinschaft ihres Vereins oder per Zweitspielrecht in einer Juniorenmannschaft eines anderen Vereins am Spielbetrieb teilnehmen.
      Für die Erfüllung des Mannschaftssolls nach Ziffer 2d können einem Verein darüber hinaus als eine Juniorenmannschaft ersatzweise 10 Spieler/-Innen angerechnet werden, die über alle
     Altersklassen am Spielbetrieb des Vereins in Spielgemeinschaften oder per Zweitspielrecht in Juniorenmannschaften eines anderen Vereins teilnehmen.

Diese Voraussetzungen erfüllt der FC Werda mit den aktuell für den Verein angemeldeten Nachwuchsspielern nach Ansicht des VFV nicht. Die Entscheidung istnoch nicht rechtskräftig, da dem FC Werda das Recht der Beschwerde vor dem Sportgericht des VFV offen steht.

Der FC 08 Dorfstadt hat nach Meldeschluss für das Spieljahr 2019/2020 seine gemeldete Männermannschaft aus dem Spielbetrieb zurück gezogen. Damit die Staffelstärke in der 1. Kreisklasse bei 14 Mannschaften bleibt, steigt die SG Limbach 1 nicht in die 2. Kreisklasse ab und verbleibt in der 1. Kreisklasse, da es keine weiteren Aufsteiger aus der 2. Kreisklasse gibt.

Hieraus ergeben sich für die Saison 2019/2020 folgende Staffeleinteilungen im Herrenbereich:

Staffeleinteilung Herren

Hinweis für den Spielbetrieb der 2. Kreisklasse:     Die Ansetzungen erfolgen mit einem 14er Ansetzungsschlüssel, damit zum größten Teil gewährleistet werden kann, dass die heimspiele der 2.
Kreisklasse vor dem Heimspiel der 1. Mannschaft stattfinden können.
Hierbei wird es bei 9 oder 10 Mannschaften pro Staffel zu einigen freien Spieltagen in der Saison kommen.

Die Staffeleinteilungen im Nachwuchs werden nach Erstellung durch den Jugendausschuss zeitnah veröffentlicht.