Sonderinformation Kreissportbund Vogtland e.V.

  • Beitrag veröffentlicht:15. Mai 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020

Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

hiermit möchten wir euch über die sportstättenrelevanten Inhalte der Allgemeinverfügung vom 12. Mai informieren:

AUSZUG

13. Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios sowie Tanzschulen

Es  sind  Vorkehrungen  zu  treffen,  damit  sich  alle  Personen  nach  Betreten  der Sportstätte bzw. der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren.

– Es  besteht  keine  Pflicht,  Mund-Nasen-Bedeckungen  in  den  Sportstätten  bzw. Einrichtungen zu tragen.

– Die Öffnung von Tanzschulen ist erlaubt für den Einzelunterricht und für feste Paare (keine  Jugendkurse)  sowie  Solotänzer.  Extrakurse  für  Risikogruppen  (z.B. Seniorentanz) sollten nicht angeboten werden.

– Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler, Tänzer bzw. Tanzpaare hängt von derjeweiligen Sportart ab, muss die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings garantieren und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung zu begründen.

– Der Mindestabstand zwischen Sportlern, Tänzern bzw. Tanzpaaren und Trainern ist in jeder Trainingseinheit einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist, außer bei einem Tanzpaar zueinander, zu vermeiden.

– Der  Mindestabstand  ist  auch  in  den  Umkleidebereichen  sowie  Sanitärbereichen unbedingt  einzuhalten.  Möglichkeiten  zum  Händewaschen  (mit  entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.

– Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.

– Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.

– Nach Möglichkeit sollte die Bezahlung per Überweisung erfolgen und der Tresen mit Plexiglasschutz versehen werden.

– Sportstätten,  Fitness-  und  Sportstudios  sowie  Tanzschulen  dürfen  nicht  für  den Publikumsverkehr (Zuschauer, Begleitpersonen usw.) geöffnet werden.

Für Rückfragen und Informationen, stehen euch die Vereinsberater im Kreissportbund Vogtland e.V. zur Verfügung.

Vollständige Allgemeinverfügung

Neu ab 15. Mai 2020: Neue Corona-Schutz-Verordnung

Die Staatsregierung hat am 12. Mai 2020 die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Öffnung der Vereinsheime und Vereinsgaststätten

Ab dem 15. Mai dürfen auch die Vereinsheime und Vereinsgaststätten der Sportvereine unter Beachtung und Auflagen für Gäste öffnen. Der DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. hat einen umfangreichen Handlungsleitfaden für die Vorbereitung und Durchführung des Gastbetriebes erstellt.

Informationen vom Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V.

 

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

aus aktuellem Anlass und zur weiteren Erläuterung der bereits versendeten neuen Allgemeinverfügung vom 12. Mai, übermitteln wir euch diese Zusammenstellung von Fragen und Antworten vom Landessportbund Sachsen e.V. mit Stand vom 15. Mai.
Diese  Handreichung dient  zur  ersten  Information,  nicht  aber  der Beratung  bei  individuellen  rechtlichen  Anliegen.  Die  Inhalte  sind  ständigen Veränderungen  unterworfen,  da  sich  auch  die  rechtliche  und  tatsächliche  Situation momentan  sehr  schnell  ändert.

Für Rückfragen stehen euch selbstverständlich die Vereinsberater im Kreissportbund Vogtland e.V. gern zur Verfügung.

FAQ – Fassung vom 15. Mai 2020