Schiedsrichterausschuss: Informationen zu Disziplinarmaßnahmen gegen Teamoffizielle

Der Schiedsrichterausschuss möchte die Homepage nutzen, um allen Verantwortlichen der Vereine über die Verfahrensweise der Disziplinarmaßnahmen gegen Teamoffizielle zu informieren. Ab dem Spieljahr 2019/2020 kann der Schiedsrichter gegen Teamoffizielle auch gelbe, gelb-rote oder rote Karten zeigen.

Hierbei ist festgelegt, welche Vergehen in welcher Form zu ahnden sind. Dabei ist zu beachten, dass eine gelb-rote Karte oder rote Karte immer ein Verfahren beim zuständigen Sportgericht zur Folge hat. Hierbei ist der Schiedsrichter verpflichtet einen entsprechenden Sonderbericht zu erstellen.

Vergehen in der Coachingzone, die eine Disziplinarmaßnahme zur Folge haben, die nicht eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen sind, werden immer dem Trainer angelastet und bestraft.

G r u nd l age: Regel 12 , Zi ffer 3, „Teamoffizielle“

1. Eine Disziplinarmaßnahme gegen einen Teamoffiziellen wird immer vom Schiedsrichter selbst ausgesprochen. Das gilt für die Ermahnung, die Verwarnung und den Feldverweis.
Der Vierte Offizielle gibt dem Schiedsrichter ggfs. lediglich die Information zu einem Sachverhalt, der eine Disziplinarmaßnahme erfordert. Bei den Ansprachen an Teamoffizielle durch den Vierten Offiziellen handelt es sich um Hinweise und noch nicht um Disziplinarmaßnahmen.

2. Eine Disziplinarmaßnahme gegen einen Teamoffiziellen wird immer in einer Spielruhe ausgesprochen.

3. Für Ermahnungen gegen Teamoffizielle gilt der gleiche Maßstab, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Die Sachverhalte sind im Regelwerk definiert.

4. Für Verwarnungen sollen folgende Handlungsleitlinien gelten:

• eindeutiges/wiederholtes Verlassen der eigenen technischen Zone… je deutlicher, je häufiger, je störender, je ignoranter das Verhalten der Teamoffiziellen dabei, desto angebrachter ist eine Verwarnung; bei unbewusstem Verlassen der technischen Zone ist ein eher entspannter Umgang angebracht.

• Verzögerung der Spielfortsetzung durch sein Team…   ansonsten sollte der Schiedsrichter proaktiv handeln, durch einen Pfiff und/oder einen verbalen Hinweis; wenn ein Teamoffizieller sein Verhalten fortsetzt, dann ist eine Verwarnung angebracht.

• absichtliches, aber nicht konfrontatives Betreten der technischen Zone des gegnerischen Teams…   bei erkennbar deeskalierendem Verhalten oder bei erkennbaren Fairplay-Gesten sollte ein entspannter Umgang in der Regelauslegung erfolgen.

• Protestieren durch Worte oder Handlungen, einschließlich Werfen/Treten von Trinkflaschen oder anderen Gegenständen eindeutig respektlose Gesten gegenüber einem oder mehreren Spieloffiziellen (z.B. sarkastisches Klatschen)…    hier sollte eine klare Positionierung, mit einer konsequenten Vorgehensweise erfolgen (Stichworte: respektvoll-sportliches Verhalten, Vorbildfunktion).

• übermässiges/wiederholtes Fordern einer gelben oder roten Karte…    es gilt „deutlich wahrnehmbar, mit unsportlichem Charakter“, dann aber mit einer klaren Positionierung und mit konsequenter Vorgehensweise.

• provozierende oder aufhetzende Gesten oder Handlungen…     es gilt „deutlich wahrnehmbar, mit unsportlichem Charakter“, dann aber mit einer klaren Positionierung und mit konsequenter Vorgehensweise.

• wiederholtes ungebührliches Verhalten (einschließlich wiederholter ermahnungswürdiger Vergehen)…      nicht die nächste Reaktion eines Teamoffiziellen suchen, nicht provozieren lassen,
aber klar und konsequent bleiben.

• respektloses Verhalten gegenüber dem Spiel…     wenn zum Beispiel ein Trainer ermahnt werden soll und sich respektlos wegdreht; ignorantes Verhalten gegenüber den Spieloffiziellen (Schiedsrichterteam); deutliche Provokationen, Unsportlichkeiten, die in den vorherigen Sachverhalten  noch nicht erfasst waren.

5. Für Feldverweise sollen folgende Handlungsleitlinien gelten:

• Verzögerung der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team (z. B. durch Nichtfreigabe des Balls, Wegspielen des Balls, Behinderung der Bewegung eines Spielers)…
bei einem deutlich störenden und provozierenden Eingriff in das Spiel ist ein Feldverweis angebracht (zum Beispiel Auslösung eines Konfliktes / einer Rudelbildung);
bei einer deutlichen Wirkung im Spielvorgang ist ein Feldverweis angebracht (zum Bespiel Wegspielen des Balles, als ein gegnerischer Spieler den Ball zur  Spielfortsetzung gerade aufnehmen will.

• absichtliches Verlassen der eigenen technischen Zone, um gegenüber einem Spieloffiziellen zu protestieren oder sich bei diesem zu beschweren zu provozieren oder aufzuhetzen wenn die Aggressivität über das Maß eines respektlosen Verhaltens hinausgeht, wenn eine öffentliche Diskreditierung (Bloßstellen) deutlich wird, dann ist ein Feldverweis angebracht.

• Betreten der technischen Zone des gegnerischen Teams in aggressiver oder konfrontativer Art und Weise wenn durch das Maß der Aggressivität Konflikte ausgelöst werden und Konfrontationen geschürt werden, die insbesondere auch dem Ansehen des Fußballs im Sinne Fairplay und Respekt schaden, dann ist ein Feldverweis angebracht.

• absichtliches Werfen/Treten von Gegenständen auf das Spielfeld… hier sollte von einem direkten Wurf auf das Spielfeld ausgegangen werden.

• Betreten des Spielfelds, um…   einen Spieloffiziellen zur Rede zu stellen… (einschließlich während der Halbzeitpause und nach Spielende) das Spiel, einen Gegner oder einen Spieloffiziellen zu beeinflussen…
bei Aggressivität im Auftreten, massiver Bedrängung oder bewusstem in den Weg stellen ist ein Feldverweis angebracht; normaler Umgangston und sachliches Kurzgespräch sollte akzeptiert werden.

• physisches oder aggressives Verhalten (einschließlich Spucken oder Beissen) gegenüber gegnerischen Spielern, Auswechselspielern oder Teamoffiziellen,  Spieloffiziellen, Zuschauern oder anderen Personen (z. B. Ballkinder, Sicherheits- oder Wettbewerbspersonal)

• zweite Verwarnung im selben Spiel (wird mit GelbRot ausgesprochen)

• anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Gesten…     vergleichbar wie beim Vorgehen gegenüber Spielern.

• Einsatz unzulässiger Elektro- oder Kommunikationsgeräte und/oder ungebührliches Verhalten aufgrund des Einsatzes solcher Geräte wenn ein Teamoffizieller mit einem Mobiltelefon gestikulierend auf das Spielfeld läuft, um gegen eine Entscheidung zu reklamieren, ist ein Feldverweis angebracht.

• Tätlichkeit