Lichtblick für Sachsens Amateursport: Diese Lockerungen plant der Freistaat

  • Beitrag veröffentlicht:8. Januar 2022
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles
Sachsens Amateursportlerinnen und -sportler dürfen nach wochenlanger Zwangspause hoffen.
Sachsens Amateursportlerinnen und -sportler dürfen nach wochenlanger Zwangspause hoffen. © Modla / Picture Point

Es ist mal wieder Zeit für eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Die verspricht wider Erwarten für den Amateursport in Sachsen kein Fortdauern des erzwungenen Stillstands, sondern deutliche Lockerungen. Auch lange angemahnte Verbesserungen soll es endlich geben.

Leipzig. Wo Schatten ist – Sachsens Amateursport besteht aktuell im Grunde nahezu komplett daraus – kann es auch Licht werden. Aussicht auf mehr Helligkeit für Fußball, Handball, Tennis, Judo, all die anderen Sportarten und natürlich auch Fitnessstudios bieten die Eckpunkte für die neue Corona-Schutz-Verordnung im Freistaat. Die wurden am Freitagabend vom Kabinett in Dresden erarbeitet, sollen am kommenden Mittwoch vom Landtag beschlossen werden, am 14. Januar in Kraft treten und bringen Lockerungen.

Zunächst einmal erfüllt das Papier einen lang gehegten Wunsch aus dem Nachwuchsbereich. Demnach wird die Altersgrenze für sportliche Betätigung, die inzidenzunabhängig möglich ist, angehoben. Training und Wettkämpfe im Verein sollen künftig bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch dann möglich sein, wenn alles andere ruht. Bisher lag die Grenze beim vollendeten 16. Lebensjahr.

Weitere Lockerungen sind in erster Linie von der Lage in Sachsens Kliniken abhängig und würden am übernächsten Tag in Kraft treten, wenn auf den Intensivstationen an drei aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 420 und auf den Normalstationen weniger als 1.300 Betten mit Covid19-Patienten belegt sind. Am Freitag lagen die Werte bei 383 und 928. Bleibt der Trend so, könnten die Erleichterungen direkt mit In-Kraft-Treten der Verordnung kommende Woche Freitag wirksam werden. Keine Lockerungen gibt es auch in so genannten Hot Spots, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 1500 liegt. Das trifft derzeit auf keinen Landkreis und keine kreisfreie Stadt in Sachsen zu.

2G und 2G plus

Wie genau sieht die frohe Botschaft nun aus, die Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Freitagabend überbrachten? Angedacht sind unter den genannten Voraussetzungen folgende Änderungen: Sportanlagen innen (auch Fitnessstudios) und Skianlagen öffnen für alle, die geimpft oder genesen sind und einen negativen Coronatest vorweisen können (2G-Plus-Regel). Wer bereits eine Boosterimpfung erhalten hat, benötigt keinen zusätzlichen Testnachweis. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Damit sind Training und auch Wettbewerbe zum Beispiel im Handball und Volleyball, aber auch im Tennis, Turnen und beim Bouldern wieder möglich.

Sport im Freien bleibt natürlich nicht außen vor. Hier soll die 2G-Regel Anwendung finden. Mitmachen darf also, wer geimpft oder genesen ist. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Organisierter Sport nicht länger Privatsache

Wichtig ist auch: Sachsen rückt im Entwurf der Eckpunkte von dem umstrittenen Ansatz ab, organisierten Sport als private Zusammenkunft zu werten. Das heißt: Organisierter Vereinssport soll künftig keinen Kontaktbeschränkungen mehr unterliegen, privater Sport aber sehr wohl. Ein Beispiel: Die Mitglieder des Leipziger SC (unter anderem Hockey und Fußball) könnten in voller Teamstärke loslegen, so sie den 2G-Status aufweisen. Wollen sich ein paar Freunde zum Kicken im Park treffen, darf die Gruppe aus maximal zehn Geimpften oder Genesenen bestehen. Ist nur ein Gruppenmitglied ungeimpft, wird nichts aus dem gemeinschaftlichen Kick. Dann gilt: Ein Haushalt darf höchstens eine weitere Person treffen.

Die Nutzung von Fitnessstudios fällt im Übrigen zwar nicht in den Bereich des Vereinssports, aber auch nicht in den des privaten. Das bestätigte Köpping bei der Vorstellung der Eckpunkte. „Fitnessstudios müssen ein Hygienekonzept vorlegen. Dort ist auch eine individuelle Begrenzung der Nutzerzahl mit vorgesehen.“

Eine (traurige) Ausnahme gibt es bei all den Lockerungsaussichten übrigens dennoch: Schwimmhallen bleiben für alle Nicht-Profis ab dem vollendeten 18. Lebensjahr weiter geschlossen.

Quelle: https://www.sportbuzzer.de