Hinweise an Vereine, die runde Vereinsjubiläen feiern

  • Beitrag veröffentlicht:3. Januar 2018
  • Beitrags-Kategorie:Uncategorized

Hinweise zu Vereinsjubiläen

Vereine, deren Fußballabteilung ein 100-, 125 oder 150-jähriges Jubiläum begeht, werden durch den DFB und den SFV zusätzlich geehrt.
Die Vereine erhalten bei einem dieser Jubiläen ein massives Relief und einen Gutschein über 500,00 EUR vom DFB. Diese Ehrung muss über den SFV und den DFB beantragt werden. Den zur Antragstellung erforderlichen Bogen finden sie auf der SFV-Homepage oder hier:

Antrag Vereinsjubiläum

Vereine senden den ausgefüllten Fragebogen inkl. Nachweisen zur Vereinsgründung (Gründungsunterlagen/Zeitungsausschnitte/Archivunterlagen/Zeitzeugenberichte) an den SFV zurück.
Der SFV prüft die Unterlagen und leitet diese an den DFB weiter. Relief und ggf. Gutschein werden an  uns gesandt. Übergabe zu Jubiläumsfeiern an  den Verein durch Vertreter des SFV. Wenn der
Gutschein vorliegt, müssen die Vereine diesen im Original inkl. Bankverbindung an den DFB schicken und erhalten danach die Auszahlung.