Hinweis für Vereine zur Wiederaufnahme des regulären Trainingsbetriebes und des Spielbetriebes

  • Beitrag veröffentlicht:3. Juni 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Da die Staatsregierung bisher noch keine Veröffentlichung zur geplanten Corona-Schutzverordnung veröffentlicht hat, ist die Durchführung von Freundschaftsspielen in Sachsen am kommenden Wochenende nicht möglich.

Die Sächsische Staatsregierung um Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat zwar neue Lockerungen für den Sport in Aussicht gestellt. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die am 6. Juni 2020 in Kraft tritt, lässt der Freistaat unter gewissen Voraussetzungen wieder regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb von Mannschafts- und Kontaktsportarten zu und verzichtet in diesem Zusammenhang auf das Mindestabstands-Gebot. Erforderlich sei dafür „die Erstellung und Befolgung eines Hygienekonzeptes“, machte Prof. Dr. Roland Wöller am Donnerstag in Dresden deutlich.

Der Verband muss erst einmal die Voraussetzungen wissen, welche durch die Staatsregierung in Sachsen vorgegeben werden um entsprechende Hilfestellung für die Fußballvereine geben zu können.

Es ist zwar verständlich, dass einige Vereine gerne wieder Fußball in gewohnter Art und Weise durchführen wollen, jedoch sollten wir hier die Vorgaben der Politik wissen und beachten.

Sobald wir als VFV neue Informationen haben, werden wir unsere Vereine darüber informieren.