Hinweis der Passstelle des SFV: Änderungen bei der Beantragung von Spielberechtigungen

  • Beitrag veröffentlicht:3. Juli 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Sehr geehrte Sportfreunde,

obwohl wir mehrfach auf die Änderungen in der Passstelle zum 01.07.2020 hingewiesen hatten, erreichen uns doch einige Online-Passanträge, bei denen kein digitales Spielerfoto in der Antragstellung Online beigefügt wurde. Von daher möchten wir nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass wir alle Online-Anträge auf Erstausstellungen und Vereinswechsel abweisen müssen, wo kein Spielerfoto enthalten ist. Bei Anträgen per Post, welche weiterhin möglich sind, ist das Foto innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung der elektronischen Spielberechtigung über den Spielbericht Online hochzuladen.

Einen Leitfaden, wie man ein Spielerfoto erstellen und einfügen kann (Online-Antrag oder auch Spielbericht) findet man auf der SFV-Homepage unter folgendem Link: https://www.sfv-online.de/fileadmin/content/PDFs/Passstelle/170829_Leitfaden-Fotoerstellung_WEB__2_.pdf. Auf der SFV-Homepage findet man auch rechtlichen Hinweise zu Spielerfotos für Spielberechtigungen.

Im Zuge der Neuregelungen im Passwesen des SFV zum 01.07.2020 war es auch erforderlich die Antragsformulare zu überarbeiten und den neuen Gegebenheiten anzupassen. Deshalb legen wir Ihnen das neue Antragsformular für Spielberechtigungen in der Anlage bei. Dabei erhalten Sie zwei Versionen: zum manuellen Ausfüllen oder zum Ausfüllen mit dem PC. Aufgrund der Tatsache, dass keine Spielerpässe auf Papier mehr in Umlauf gebracht werden ist auch das Formular „Verlusterklärung“ der Spielerpässe weggefallen. Als neues Formular senden wir Ihnen ebenso die „Abmeldebestätigung“ zu, welche anstatt der „ausgetragenen Passrückseite“ für Abmeldungen verwendet werden kann.

Alle aktuellen Formulare der Passstelle für das Spieljahr 2020/21 finden Sie auch auf der SFV-Homepage unter folgendem Link: https://www.sfv-online.de/vereinsservice/downloads/.

Bitte ab sofort, sowohl für Online-Anträge, als auch für die immer noch möglichen Postanträge, die neuen Formulare verwenden.

Die Kreisverbände werden gebeten, falls auf den deren Webseiten Formulare angeboten werden, diese ebenfalls zu aktualisieren.

Für Fragen steht Ihnen die Passstelle zu den Geschäftszeiten natürlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sächsischer Fußball-Verband e.V.

Thomas Grandt

Bereichsleiter Spielbetrieb/IT/Passwesen

Tel.: 0341/337435-28

Fax: 0341/337435-11

Email: grandt@sfv-online.de

Epostfach: Thomas.grandt@sfv-online.evpost.de (nur innerhalb des DFBnet ZIMBRA-Postfachsystems des Verbandes verwendbar)