FSV Treuen: Rückzug aus der Landesklasse und die Folgen

  • Beitrag veröffentlicht:8. Mai 2021
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles / Herren

Werte Fußballgemeinde,

der VFV ist gerade dabei die kommende Saison vorzubereiten, jedoch noch nicht Final fertig.
Bei der Vorbereitung muss der VFV auch die Spielordnung des SFV beachten, die ja bekanntlich die Grundlage des Spielbetriebes in Sachsen bildet.

Da sich bereits wieder einige fleißige Facebook Nutzer über den FSV Treuen auslassen, sollten sie ich lieber über die Regelungen der Spielordnung des SFV informieren.
Hier steht im § 49 Punkt 6 a folgendes:

„(6) a) Während des laufenden Spieljahres vom Spielbetrieb zurückgezogene oder für das kommende Spieljahr nicht gemeldete Mannschaften gelten als ermittelte Absteiger. Die Anzahl der aus sportlichen Gründen aus der Spielklasse absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend. Gleiches gilt, wenn eine Mannschaft gemeldet, aber noch vor der Staffelbestätigung wieder vom Spielbetrieb zurückgezogen wird. Wird eine Mannschaft nach der Staffelbestätigung vom Spielbetrieb zurückgezogen, so spielt diese Staffel mit verringerter Staffelstärke“

Somit ist eindeutig geregelt, dass der FSV Treuen als „Absteiger“ gilt, obwohl durch die vorzeitige Beendigung der Saison offiziell keine Auf- und Absteiger ermittelt werden.
Sicherlich macht der Rückzug des FSV Treuen die Planung für die kommende Spielzeit nicht einfacher. Die Verantwortlichen des VFV stellen sich jedoch dieser Aufgabe und versuchen die beste Lösung unter den gegebenen Umständen zu finden.
Der Verein wird seine Gründe für die Entscheidung haben, die alle zu respektieren haben. Andere Vereine haben in der Vergangenheit auch immer wieder auf den Aufstieg in die Landesklasse verzichtet, obwohl sie sportliche Qualifikation hierfür erreicht hatten.

Eine Diskussion über die Entscheidung des FSV Treuen und deren weitere Einstufung hat keine sachliche Grundlage und verbietet sich daher. Zumal sich hier auch verantwortliche Sportfreunde aus Vereinen beteiligen, die in den letzten Jahren des Öfteren auf ihr Aufstiegsrecht in die Landesklasse verzichtet haben. Hier gibt es auch keine Regelung, dass diese Mannschaften in der untersten Spielklasse eingestuft werden müssen, obwohl dies immer wieder einige Sportfreunde fordern. Jedoch hatte der Aufstiegsverzicht dann immer Auswirkungen auf den Auf- oder Abstieg in den einzelnen  Spielklassen im Kreis. Dies hat dann auch immer zum Unmut der betreffenden Vereine geführt.

Mit sportlichen Grüßen

Andreas Wehner