Erneut Spieler ohne Spielberechtigung eingesetzt – letztmaliger Hinweis!

  • Beitrag veröffentlicht:11. August 2020
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Erneut sind uns weitere Vorfälle bekannt geworden, bei denen Vereine, Spieler ohne jegliches Spielrecht (Freundschafts-Pflichtspielrecht) in Freundschaftsspielen eingesetzt haben. Es gilt nach wie vor, dass in Freundschaftsspielen aller Altersklassen ausschließlich Spieler oder Spielerinnen mit Spielrecht für die Altersklasse des jeweiligen Vereins zum Einsatz kommen dürfen. Im Feld: „Spieler, die nicht auf der Spielberechtigungsliste stehen“, dürfen ausschließlich Spieler mit Gastspielgenehmigung (erteilt durch den SFV) eingetragen werden und dementsprechend zum Einsatz kommen.  Vielleicht mögen einige denken, man solle das nicht so ernst nehmen, spätestens wenn sich der Spieler/die Spielerin in diesem Spiel schwer verletzt, ist das „Geschrei“ groß und dem sollten wir alle vorbeugen! Für umsonst gibt es diese Regelung mit Gastspielgenehmigungen nicht !! Den Antrag zur Erteilung einer Gastspielgenehmigung kann unter der Homepage des SFV abgerufen werden. https://www.sfv-online.de/fileadmin/content/PDFs/Passstelle/antrag_gastspielgenehmigung_13062017.pdf Entsprechende Verstöße werden dem Sportgericht zur Verfahrenseröffnung gemeldet.