Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung

  • Beitrag veröffentlicht:1. September 2021
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles
© Alexander Rabe
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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung auf den Weg gebracht, die vom 26. August bis 22. September 2021 gilt. Daraus ergeben sich für den Fußball im Außenbereich neue Lockerungen.

Die neue Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet für den Sport im Außenbereich bis zum 22. September keine konkreten Beschränkungen. Nur für den Sport im Innenbereich besteht ab einer Inzidenz von 35 die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontakterfassung.

§ 10 der SächsCoronaSchVO regelt die Vorgaben für Veranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern ab einer Größenordnung von über 1.000.

 

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Von SFV/DFB