Der Vorstand des VFV hat die Anträge des Schiedsrichterausschusses zur Änderung des § 11 der Finanzordnung des VFV und zur Aktualisierung der Qualifizierungsrichtlinie für Schiedsrichter des VFV mehrheitlich bestätigt. Diese Änderungen sind ab dem 01.07.2017 gültig.
Im § 11 der Finanzordnung des VFV wurden die Entschädigungen für Schiedsrichter bei Spielen im Kreismaßstab den anderen Kreisverbänden angepasst. Diese Anpassung machte sich notwendig, da die Mehrheit der Kreisverbände bereits im vergangenen Spieljahr ihre Entschädigungssätze erhöht haben.
In der Qualifizierungsrichtlinie für Schiedsrichter sind die Anforderungen für die Schiedsrichter der Sparkassenvogtlandliga und Sparkassenvogtlandklasse erhöht wurden, da von diesen Schiedsrichtern für alle anderen Schiedsrichter eine entsprechende Vorbildfunktion ausgehen muss. Dies soll sich auch in der Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft zeigen.
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